Aktuell notiert
Interessierte Bürger*innen sind herzlich eingeladen sich im Rahmen des nächsten Ausschusses für Klima, Nachhaltigkeit und Naturschutz am 10. März 2025 über…
Die Stadt Barmstedt lädt interessierte Bürger*innen dazu ein, sich über den Kreis Pinneberg vom 03.03 bis zum 13.04.2025 an dem landesweiten Klimathon zu beteiligen.
Ab sofort ist es möglich Termine zur Einsicht der Hausakten von Grundstücken in der Stadt Barmstedt und in den Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen online zu buchen.
Seit Anfang dieses Jahres gibt es eine bundesweite Neuerung bei der Entsorgung von Textilien.
Aus der Nelke-Stiftung werden im Haushaltsjahr 2025 voraussichtlich rund 15.000,00 € ausgezahlt. Entsprechende Anträge sind bis zum 31.03.2025 einzureichen.
Die neuen Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 werden im Januar versandt.
Erledigen Sie Ihre Wohnsitzanmeldung online, kostenlos und ohne Behördengang. Weiter Informationen finden Sie hier.
Was ist eine Verwaltungsgemeinschaft?
Eine Verwaltungsgemeinschaft ist eine Kooperation von benachbarten Gemeinden. Sie entsteht im Normalfall durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit. Kleine Gemeinden mit einer geringen Einwohnerzahl schaffen sich mit Hilfe der Verwaltungsgemeinschaft eine leistungsfähige Verwaltung.
Die Stadt Barmstedt und das Amt Hörnerkirchen bilden seit dem 01. Januar 2008 eine Verwaltungsgemeinschaft.
Die Stadtverwaltung Barmstedt nimmt alle Aufgaben der zusammengeschlossenen Gemeinden wahr. Dazu gehören die Stadt Barmstedt und die Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn. Somit ist das Rathaus in Barmstedt auch die Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger im Amtsbezirk Hörnerkirchen.
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76